Gesetzgebung zur ständigen Weiterbildung

Die Gesetzgebung in Bezug auf die Weiterbildung in der Pflege hat sich in den letzten 15 Jahren bedeutend geändert. Darum verwundert es nicht, dass Pflegepraktizierende häufig mit Fragen auf uns zu kommen. Um etwas Klarheit zu schaffen, bieten wir Ihnen hier eine Zusammenfassung.

Legaler Rahmen

  • Der föderale öffentliche Dienst Volksgesundheit hat eine Anzahl Weiterbildungsstunden festgelegt, die Hebammen, Pflegehelfer und gewisse Krankenpfleger für die Beibehaltung ihrer besonderen Bezeichnung oder Qualifikation ableisten müssen. Diese Weiterbildungsquoten sind eine legale Verpflichtung, die von jedem Pflegepraktizierenden individuell respektiert werden muss. Es ist also nicht der Arbeitgeber, sondern der Gesetzgeber, der diese Weiterbildungen verlangt.
  • Der föderale öffentliche Dienst Volksgesundheit hat ebenfalls eine Anzahl Weiterbildungsstunden festgelegt, denen gewisse Kategorien von Krankenpflegern und die Hebammen folgen müssen, damit ein Krankenhaus oder ein Krankenhausdienst seine Anerkennung behalten kann. Es handelt sich um Krankenpfleger und Hebammen, die eine Kader- oder Zwischenkaderfunktion ausüben. Diese Weiterbildungsquoten sind eine legale Verpflichtung, die von jedem Krankenhaus respektiert werden muss. Dies wird von der Pflegedienstleitung sichergestellt. Es ist also auch hier nicht das Krankenhaus, sondern der Gesetzgeber, der diese Weiterbildungen verlangt.

Wie weiß ich, ob eine Weiterbildung der KPVDB für die Beibehaltung meines Titels zählt?

Um zu prüfen, ob ein Weiterbildungsangebot der KPVDB für die Beibehaltung Ihrer besonderen Berufsbezeichnung bzw. Ihrer besonderen beruflichen Qualifikation in Frage kommt, konsultieren Sie bitte die Inhalte Ihrer jeweiligen Zusatzausbildung, die Sie zusammen mit Ihrem Zertifikat erhalten haben, bzw. lesen Sie hier nach:

Weiterbildungen, die für Pflegehelfer anerkannt sind, sind auf dem Flyer mit einem orangen Button, Weiterbildungen für Führungskräfte mit einem blauen Button gekennzeichnet.

Im Zweifelsfall können Sie gern über das Kontaktformular bei uns nachfragen.

 

Hier einige Beispiele

  • Basale Stimulation Grund- und Aufbaukurs: Geriatrie, Palliativpflege, Onkologie, Pflegehelfer
  • Vertiefungskurs Demenz: Geriatrie, Psychiatrie, Pflegehelfer
  • Depression im Alter: Geriatrie, Psychiatrie, Pflegehelfer
  • Port-a-cath: Onkologie, Palliativpflege
  • Erste Hilfe und Reanimation: alle Bereiche (auch SIAMU)
  • Diabetes mellitus: Geriatrie, Diabetologie
  • Interkulturelle Vielfalt: alle Bereiche

Es gibt eine Weiterbildungspflicht für die nachfolgenden Spezialisierungen

  • Pflegedienstleiter, Dienstleiter und Stationsleiter
  • Krankenpfleger und Hebammen
  • Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Notfallpflege
  • Fachkrankenpfleger für Geriatrie und Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in Geriatrie
  • Fachkrankenpfleger für Onkologie
  • Fachkrankenpfleger für Pädiatrie und Neonatologie
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in Diabetologie
  • Fachkrankenpfleger für Geistesgesundheit und Psychiatrie und Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in Geistesgesundheit und Psychiatrie
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in Palliativpflege
  • Fachkrankenpfleger in der perioperativen Pflege, Anästhesie, Operations- und Instrumentenassistenz
  • Pflegehelfer