Berufsvertretung

Die KPVDB repräsentiert die Krankenpfleger Ostbelgiens in nachfolgenden Organisationen und Gremien:

Allgemeiner Krankenpflegeverband Belgiens

Der Allgemeine Krankenpflegeverband Belgiens (AUVB-UGIB-AKVB) ist eine VoG, deren Ziel es ist, die (aktiven) Mitglieder der Berufsgruppe der KrankenpflegerInnen zu vereinen, als Vertreter für die Interessen des Pflegesektors aufzutreten und diese Interessen zu verteidigen. Hiermit möchte die Organisation für die Krankenpflege als Ganzes werben und die Disziplin weiterentwickeln. Dabei hat sie nicht nur die Interessen der Krankenpfleger im Blick, sondern berücksichtigt auch die Interessen der den Krankenpflegern anvertrauten Patienten.
Der Allgemeine Krankenpflegeverband Belgiens vereint unter seinem Dach 46 Berufsvereinigungen für Krankenpflege aus den drei Regionen und Gemeinschaften und deckt damit alle Aspekte der Ausbildung und der Berufsausübung der Krankenpflege ab. Die 140.000 KrankenpflegerInnen, die in unserem Land tätig sind, sind somit hier vertreten.
Der Verband ist ein pluralistischer und unabhängiger Verband. Seine Aktivitäten, denen er in ganz Belgien nachgeht, erfolgen fernab aller philosophischen und politischen Orientierungen.
Die Gründung des Allgemeinen Krankenpflegeverbandes Belgiens als faktische Vereinigung erfolgte im Jahr 1952. Bis 2009 handelte es sich dabei um eine Allianz aus allgemeinen, autonomen Berufsvereinigungen ohne erkennbare und spezifische Rechtsform. Am 15. September 2009 ist es fünf allgemeinen Vereinigungen, den Vereinigungen NVKVV, NNBVV, FNIB, ACN und KPVDB, gelungen, aus dem „Allgemeinen Krankenpflegeverband Belgiens“ eine VoG zu machen, wodurch die ursprüngliche faktische Vereinigung Rechtspersönlichkeit erlangte. Der AKVB konnte sich allen Krankenpflege-Vereinigungen gegenüber öffnen, auch gegenüber den Vereinigungen spezialisierter KrankenpflegerInnen. Der AUVB-UGIB-AKVB vertritt derzeit 46 verschiedene niederländisch-, französisch- und deutschsprachige Berufsvereinigungen für Krankenpflege.

Die KPVDB ist mit einem Mandat vertreten.

Föderaler Krankenpflegebeirat

Der föderale Krankenpflegebeirat (CFAI, conseil fédéral de l’art infirmier) wurde 1999 in der Gesetzgebung verankert. Er hat als Auftrag, dem für die öffentliche Gesundheit zuständigen Minister Gutachten in allen Materien bezüglich der Ausübung der „Kunst zu pflegen“ und besonders bezüglich der Ausübung der Krankenpflege und der erforderlichen Qualifikationen zu erstellen. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • 12 Mitglieder (statt bisher 16) der Krankenpflege, die nicht Träger eines besonderen Berufstitels oder einer besonderen beruflichen Qualifikation sind;
  • 2 Mitglieder, die jede Kategorie von Berufstitelträgern und besonderer beruflicher Qualifikation vertreten;
  • 4 Mitglieder, welche die Pflegehelfer vertreten;
  • 6 Mitglieder, welche Ärzte vertreten;

Für alle diese Mitglieder jeder Kategorie werden auch Ersatzpersonen bezeichnet.

  • 3 Beamte, die durch die Unterrichtsminister der Gemeinschaften bezeichnet werden;
  • 1 Beamter des Föderalen Gesundheitsministeriums, der das Sekretariat führt.

Das Mandat der KPVDB erfüllt Josiane Fagnoul, Ersatzmitglied ist Michel Kreutz.

Föderale Pflegefachkommission

Die Pflegefachkommission (CTAI, commission technique de l’art infirmier) ist neben dem föderalen Krankenpflegerat (CFAI) eines der wichtigsten Beratungsgremien der Krankenpflege für die föderale Gesundheitsministerin. Im koordinierten Gesetz vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe sind im Artikel 4 die Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise, sowie die Aufgabe bestimmt. Die Fachkommission für Krankenpflege setzt sich jeweils zur Hälfte aus Ärzten und Krankenpflegern zusammen. Aufgabe ist die Erstellung, Anpassung und Bearbeitung der Pflegeliste, d. h. der Fachtätigkeiten der Krankenpflege, der ärztlich anvertrauten Handlungen und der Fachlisten für Fachtitelträger.
Die CTAI zählt 25 Mitglieder, die vom Minister für soziale Angelegenheiten und Volksgesundheit für 6 Jahre bezeichnet werden. Die Mandate verteilen sich wie folgt:

  • 12 Mitglieder (und 12 Ersatzmitglieder), die die Berufsvereinigungen für Krankenpflege vertreten
  • 12 Mitglieder (und 12 Ersatzmitglieder), die die Berufsorganisationen der Ärzteschaft vertreten
  • 1 Beamter des Föderalen Gesundheitsministeriums, mit beratender Stimme, der das Sekretariat führt.

Präsident der CTAI ist ein Krankenpfleger, Vizepräsident ist ein Arzt.

Das Mandat für die KPVDB erfüllt François Truffin, Ersatzmitglied ist Gery Vos

Krankenhausbeirat

Der „Krankenhausbeirat der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ berät die Regierung und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft und formuliert Gutachten zu allen wichtigen Fragen, die die beiden Kliniken in Eupen und Sankt Vith betreffen. Seine Empfehlungen werden dem Minister für Familie, Gesundheit und Soziales vorgelegt, sind aber nicht bindend. Das Mandat hat eine vierjährige Laufzeit.

Effektive Mitglieder: Marion Wengenroth und Gery Vos
Ersatzmitglieder: Alexandra Aachen und Mario Schür

Beirat für Aufnahmestrukturen für Senioren

Das Gremium unterstützt die Regierung und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Fragen der Genehmigung, Anerkennung und Bezuschussung von Aufnahme-Strukturen für betagte oder pflegebedürftige alte Menschen. Der Beirat, der alle vier Jahre neu gewählt wird, setzt sich aus Direktoren der Alten- und Pflegeheime, Vertretern der Krankenpflege-Vereinigung und Medizinern der verschiedenen Senioren-Einrichtungen zusammen.
Mit dem Dekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege vom 13. Dezember 2018 wurde der Beirat für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe neu strukturiert und ein neuer Beirat wurde eingesetzt.
Die Aufgaben dieses Beirates für Seniorenunterstützung umfassen:

  • Das Erstellen von Gutachten, in Bezug auf Angelegenheiten, die durch das o.e. Dekret und die diesbezüglichen Ausführungsbestimmungen geregelt werden, entweder aus eigener Initiative oder auf Anfrage der Regierung
  • Das Erstellen von Gutachten oder Empfehlungen über die künftige Gestaltung der Seniorenpolitik und des selbstbestimmten Lebens, entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag der Regierung

Die KPVDB entsendet zwei Krankenpfleger in dieses Gremium:
Für die Wohn- und Pflegezentren für Senioren ist Marga Backes Mitglied und Frau Cathleen Bodarwé Ersatzmitglied;
Für die häusliche Pflege übernimmt Myriam Emonts die zwei ersten Jahre das Mandat, Fabrice Belleflamme die zwei nächsten Jahre, Ersatzmitglied ist Valentine Janssen.

Beirat für Gesundheitsförderung

Im Dekret zur Gesundheitsförderung vom 1. Juni 2004 ist die Gründung eines Beirates für Gesundheitsförderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen. So wurde dieser im Frühjahr 2005 zum ersten Mal eingesetzt.
Dieser Beirat berät die Regierung in Fragen der Gesundheitsförderung auf eigene Initiative oder auf deren Anfrage. Ebenso kann er Vorschläge zur Umsetzung des Konzeptes für Gesundheitsförderung ausarbeiten und eine Bindegliedfunktion zwischen den Akteuren der Gesundheitsförderung wahrnehmen. Die Regierung unterbreitet dem Beirat zwecks Gutachten Vorentwürfe von Dekreten und Regelerlassen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie Vorentwürfe zur Verabschiedung des Konzeptes und der Schwerpunkte, die in Artikel 2 des oben ganannten Artikels angeführt werden.

Der Beirat setzt sich aus Vertretern folgender Einrichtungen zusammen:

  • Arbeitsgemeinschaft für Sucht und Lebensbewältigung (ASL)
  • Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ)
  • Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung (KPVDB)
  • Patienten Rat und Treff (PRT)
  • Verbraucherschutzzentrale (VSZ)
  • Krankenkassen
  • Kaleido-Deutschsprachige Gemeinschaft

Die Mitglieder werden für vier Jahre ernannt und für jedes effektive Mitglied ist ein Ersatzmitglied bezeichnet. Mit beratender Funktion nehmen auch ein Vertreter der Regierung und zwei Vertreter der Fachabteilung des Ministeriums an den Sitzungen teil.
Die Präsidentschaft wechselt jährlich und bildet mit der Vizepräsidentschaft eine „Tandemspitze“. Der Beirat trifft sich mindestens viermal jährlich. Bei Bedarf werden Arbeitsgruppen eingesetzt. Es können auch Experten zu spezifischen Themen zu Rate gezogen werden.

Palliativpflegeverband

1997 gegründet, versammelt der Palliativpflegeverband alle Dienste innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Palliativpflege erbringen. Seine Aufgabe ist, die Palliativkultur zu fördern und zu verbreiten, einerseits durch Öffentlichkeitsarbeit und andererseits durch Unterstützung und Weiterbildung der Professionellen der verschiedenen Strukturen: Netzwerke stärken, Weiterbildung für Professionelle bezüglich Palliativpflege, Sensibilisierung der Bevölkerung für die Themen Sterben, Tod und Trauer, usw.
Sein externes interdisziplinäres Team agiert unterstützend in zweiter Linie, mit dem Ziel, Palliativpatienten in der letzten Lebensphase bestmöglich zu begleiten, sei es durch Fachwissen, Information, psychologische Unterstützung der Patienten und deiner Angehörigen, aber auch der Pflegenden der ersten Linie, usw.

Die KPVDB ist durch Josiane Fagnoul vertreten.

Föderaler Rat der Krankenhäuser

Vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ins Leben gerufen, gibt der Föderale Rat der Krankenhäuser (CFEH, Conseil fédéral des Etablisements hospitaliers) für die föderale Regierung Stellungnahmen zu Fragen der Krankenhauspolitik ab, bezüglich der Programmierung und Finanzierung der Krankenhäuser.
Diese Gutachten erstellt er auf Anfrage des Ministers oder in Eigeninitiative in den Bereichen, die weiterhin der föderalen Regierung unterliegen. Bezüglich der Programmierung erstellt die Föderalregierung die Grundregeln und Kriterien der Programmierung, die Gemeinschaften entscheiden bei der Umsetzung über die Prioritäten und treffen individuelle Programmierentscheidungen.
Kompetenzen:

  • Festlegen der Programmierkriterien für die verschiedenen Arten von Krankenhäusern, Krankenhausleistungen und Krankenhausgruppen;
  • Genehmigung zur Installation schwerer medizinischer Geräte und Festlegung von Normen für diese Geräte;
  • Regeln und Bedingungen, nach denen überflüssige Betten abgeschafft werden sollen;
  • Buchhaltung, Tagespreis, Bestandteile des Tagespreises, Budget, Krankenhauspauschale.

Der Rat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die entweder

  • über spezifische Kenntnisse der Aufgaben des CFEH verfügen,
  • am Verwaltungsmanagement von Krankenhäusern beteiligt sind,
  • an medizinischen oder pflegerischen Aktivitäten von Krankenhäusern beteiligt sind,
  • eng beteiligt sind an Aktivitäten von Versicherungsorganisationen im Rahmen der Gesetzgebung zur Kranken- und Invalidenversicherung,
    über besondere Fachkenntnisse im Bereich Geistesgesundheitspflege verfügen,
  • oder die Interessen der Patienten vertreten