Allgemeine Informationen

Der Pflegehelfer ist spezifisch ausgebildet, um dem Krankenpfleger im Bereich der Pflege, Gesundheitserziehung und Logistik zu assistieren. Der Pflegehelfer arbeitet im Rahmen der vom Krankenpfleger koordinierten Aktivitäten, innerhalb einer strukturierten Equipe im Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder in der häuslichen Pflege.

Grundausbildung in Ostbelgien

Im Berufsbildenden Unterricht der folgenden Sekundarschulen:

Maria Goretti Sekundarschule

Robert Schumann Institut

Als Erwachsenenbildung für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten:

Ausbildung zum Pflegehelfer der KPVDB

Berufserlaubnis / Registrierung

Zulassung oder Registrierung der Gesundheits- und Pflegeberufe

Die Zulassung oder Registrierung Ihres Diploms im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe wird seit der sechsten Staatsreform auf der Ebene der Gemeinschaften bearbeitet. Im ostbelgischen Ministerium ist der Fachbereich Gesundheit und Senioren dafür zuständig, die Anträge zu bearbeiten.

Beispiel: Sie sind ein belgischer Staatsbürger, der das Diplom als „Pflegehelfer“ erworben hat. Aufgrund eines Jobangebotes möchten Sie nun in Belgien arbeiten. Um in Belgien den Beruf des Pflegehelfers ausüben zu dürfen, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung oder Registrierung Ihres Pflegehelferdiploms stellen.

Dazu reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

  • formloses Antragsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • staatliches Führungszeugnis (Original, das nicht älter als drei Monate ist)
  • Kopien der Berufszulassung und des Abschlusses der Ausbildung
  • Arbeitszeugnisse (im Falle eines Antrags zur Zulassung oder Registrierung einer Spezialisation oder eines Fachtitels)

Erst wenn alle Unterlagen eingereicht wurden und somit der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Antrag stark variieren.

Diesen Antrag können Sie beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hier einreichen.

Anerkennung ausländischer Diplome

Falls Sie im Besitz eines ausländischen Diploms sind, müssen Sie dieses Anerkennen lassen bevor Sie die Berufserlaubnis anfragen. Anträge auf Anerkennung, Zulassung oder Registrierung sollen in der deutschen Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Anträge, die aus dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden, dar.

Diesen Antrag können Sie beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hier einreichen.

Berufsrelevante Gremien